FAQ

Wer sind die Initiatoren hinter der Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ und was wollt ihr?

Wir sind Fans und Mitglieder des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.

Durch die Mitgliedschaft im Verein hat jedes Mitglied die Möglichkeit, die Geschicke unseres Vereins ein wenig mitzugestalten – und darauf sind wir stolz.

Dies ist im modernen Fußballgeschäft leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Mitsprache macht den 1. FC Köln zu unserem Verein. Deiner, meiner – unser FC.

Wir wollen, dass der 1. FC Köln auch in Zukunft unser aller Verein bleibt.

Aus diesem Grund streben wir auf der kommenden Mitgliederversammlung am 25. September 2017 eine Satzungsänderung an, welche diesen Aspekt der Satzung stärkt und untermauert. Hierfür brauchen wir Deine Unterstützung und Stimme.

Unsere Satzung ist doch demokratisch genug? Warum sollen wir sie anpassen?

Es stimmt: Unter dem aktuellen Vorstand haben die Mitglieder des 1. FC Köln mit der letzten Satzungsänderung eine weitestgehend moderne und demokratische Satzung verabschiedet.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung, per Satzung dem wichtigsten Organ unseres Vereins, zählt unter anderem gemäß § 12.1 die Einbindung beim Verkauf von Anteilen. Dieses grundsätzliche Mitspracherecht wird jedoch durch den § 21.3 aufgehoben.

Dieser Paragraph unserer Satzung besagt, dass Mitglieder bei einem Anteilsverkauf bis 25% in den Entscheidungsprozess nicht mit eingebunden werden. FYI: Die Klausel wurde aufgrund der 2012 prekären Situation /Insolvenz-Drohszenarien in die Satzung aufgenommen.

Heute ist die wirtschaftliche Situation unseres Vereins eine andere – dank der guten Arbeit der Führung unseres 1. FC Köln. Die Entscheidung darüber, Anteile zu verkaufen, muss nicht mehr binnen kürzester Zeit erfolgen. Im Bedarfsfall wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit ausreichender Vorlaufzeit einberufen (vgl. § 10.3). Zudem enthält § 21.3 im Schlusssatz weiterhin eine, geringfügig modifizierte, Regelung für etwaige Drohszenarien.

Der Vergleich zwischen Status Quo und dem Vorschlag für die Satzungsänderung beleuchtet die anzupassenden Paragraphen im Detail.

Was ist denn so schlimm an Investoren?

Der Traum vom „Gönner“, der aus reiner Liebe seinem Verein einen sieben- bis achtstelligen Betrag vermacht, wird auch in Zukunft ein Traum bleiben. Sponsoren erwarten eine Steigerung ihrer Markenwerte oder unmittelbaren Umsatz- und Gewinnzahlen, Käufer von Anteilen erwarten einen „Return on Invest“ – eine Rendite.

Umsonst scheint auch im Fußball nur die Sonne.

In der Saison 2017/18 misst sich unser FC mit fünf Vereinen und zwölf Beteiligungsformen. Abgesehen der zumeist ohnehin wenig erstrebenswerten Modelle, haben es diese trotz massiver Anteilsverkäufe nicht geschafft, unseren 1. FC Köln hinter sich zu lassen. Und dies zum Großteil in Jahren des Missmanagements beim FC.

Ein kluges & besonnenes Management wird also auch künftig – so lange es nicht um die Vermeidung einer Insolvenz ginge – dafür Sorge tragen können, dass wir uns nicht für den Wettbewerb verkaufen müssen.

Wer Anteile eines Fußball-Clubs erwirbt (d.h. an der ausgegliederten Tochtergesellschaft – in unserem Fall der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA), der will dadurch auch Vorteile ziehen. Der Investor wird durch seine Anteile Einfluss auf den Fußball-Club nehmen können. Viel entscheidender jedoch: Niemand kann voraussehen, wie ein Investor seine Rechte ausüben wird. Viele Fragen stellen sich: wie und an wen könnte ein Investor seine Anteile weiterverkaufen; welche (Neben-) Rechte werden eingeräumt; kann der Verein die verkauften Anteile wieder zurückerwerben; etc.?

Der Fußball-Club liefe Gefahr zum Spielball einiger weniger finanzstarker Personen zu werden. Es ist nicht im Interesse der Mitglieder, die Verantwortung über die Entscheidung eines Anteilsverkaufs ausschließlich anderen zu übertragen.

Was heißt „Anteile verkaufen“?

Die Profifußballabteilung des 1. FC Köln besteht aus der 1. Mannschaft (welcher wir in Müngersdorf zujubeln), der U-21 (die im Franz-Kremer-Stadion aufläuft) und den beiden 1. Nachwuchsmannschaften um die U-19 und U-17. Dieser „Profispielbetrieb“ ist seit 2002 in die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA ausgegliedert. Alle Anteile an der KGaA gehören dem Verein (1. FC Köln e.V.), wodurch er auch das alleinige Stimmrecht an der KGaA hat.

Der Verein besteht aus seinen Mitgliedern. Diese treffen auf der jährlichen Mitgliederversammlung die wichtigsten Entscheidungen: z.B. die Vorstandswahl oder Änderungen der Satzung.

Werden Anteile an der KGaA verkauft, erhält der Anteilsinhaber in der Regel entsprechende Stimmrechte. In welcher Form der Anteilsverkauf mit der Veräußerung der Stimmrechte einhergeht, macht die weitreichende Information über sämtliche Konditionen eines Anteilsverkaufs unerlässlich.

Der 1. FC Köln ist doch schon längst von Sponsoren abhängig!?

Ja, ohne Sponsoring-Einnahmen würde kein Verein einen Profisport bestreiten können. Zwischen Sponsoren und Investoren gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied.

Sponsoren erwerben keine Anteile sondern zeitlich befristete Vermarktungsrechte. Die Bedingungen für ein Sponsoring werden von beiden Parteien – dem Verein und dem Sponsor – ergebnisoffen verhandelt. In der Regel für einige Jahre. Danach entscheiden beide Seiten, ob sie das Sponsoring fortführen wollen oder die zeitlich befristete Partnerschaft beenden.

Der Verein kann mit mehreren potentiellen Sponsoren aufs Neue verhandeln und sich für das beste Angebot entscheiden. Ist der Verein mit dem Sponsor nach Ablauf des Vertrages nicht zufrieden, können neue Konditionen verhandelt werden, oder die Zusammenarbeit wird beendet.

Investoren und „strategische Partner“ hingegen zahlen einen Kaufpreis und erhalten im Gegenzug endgültig Anteile am Verein. Der Verein hat nun keinen Zugriff mehr auf diese Anteile. Läuft die Zusammenarbeit nicht zufriedenstellend, kann der Verein dies nicht mehr korrigieren.

Die auf ewig ausgelegte Verpflichtung zur Zusammenarbeit erachten wir als den entscheidenden Unterschied und potentiell größten Nachteil. Jedweder Anteilseigner stellt zudem und völlig nachvollziehbar Forderungen. Sei es, um Renditeerwartungen zu befriedigen, vergünstigt bzw. exklusiv und langfristig Sponsorenrechte zu sichern oder beides zusammen. Dies erfolgt zumeist zu Lasten des anteilsverkaufenden Vereins.

prozentualer Nachteil der partnerschaftlichen Vereinbarung im Vergleich zum klassischen Sponsoring, bezogen auf die jeweiligen Vertragslaufzeit des Ausstattervertrags und Stadium Naming Rights

Es ist deshalb von elementarer Bedeutung, alle Eckdaten eines Anteilsverkaufs offenzulegen, um darüber entscheiden zu können. Wem dient der Kauf bzw. Verkauf von Anteilen unseres Fußball-Clubs am meisten?

Der Antrag auf Satzungsänderung wird dieser Anforderung gerecht und garantiert den entscheidenden Gremien unseres Vereins die detaillierte Beleuchtung der Rahmenbedingungen eines potentiellen Anteilsverkaufs. So wird den maßgeblichen Organen eine fundierte Entscheidungsfindung ermöglicht.

Wenn einer dem FC Millionen anbietet, würdet ihr selber doch auch sofort ja sagen, oder nicht?

Nein, nicht um jeden Preis. Selbstverständlich möchten wir, dass der 1. FC Köln erst recht nach den zurückliegenden, schweren Jahren in Zukunft finanziell weiterhin auf einem soliden Fundament steht.

Wir sind allerdings nicht bereit, dafür unsere Mitbestimmung und die Selbstständigkeit unseres Fußball-Clubs aufzugeben. Es wäre auch nicht mehr voll und ganz unser Verein. Es wäre ein Verein samt Fußball-Club, der uns Mitgliedern nur noch zu einem Teil gehört.

Dessen ungeachtet, welche Meinung Du, wir oder jemand anders persönlich haben mag, ist es aus unserer Sicht elementar, dass wir Mitglieder als bisherige „Alleineigentümer“ gefragt werden: wem gehört unser 1. FC Köln – und sei es nur in Teilen – und wer entscheidet darüber?

Unabhängig ob man sich selber als „käuflich“ einstufen würde oder nicht, eine demokratisch getroffene Entscheidung muss aus unserer Sicht für jeden, die Basis einer solch historischen Weichenstellung für unseren Verein darstellen.

Wollt ihr in Zukunft denn nicht auch noch Bundesliga spielen?

Doch! Auch wir wünschen uns den größtmöglichen Erfolg unseres 1 FC Köln.

Entscheidend ist eine solide Vereinsführung durch kompetente Personen an den richtigen Stellen im Verein. Das konnten wir gerade in den zurückliegenden Jahren auch in Köln erleben. In der vergangenen Saison konnten wir sogar den fünften Tabellenplatz und die Europa League erreichen. Andere Vereine, die vermeintlich große Geldgeber im Rücken wähnen, blieben auch über Jahre fortwährender Kapitalzuflüsse weit hinter ihren Ansprüchen und den Hoffnungen der Fans zurück.

Den Verkauf von Anteilen sehen wir daher keinesfalls als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme in der Bundesliga oder auch die Qualifikation für Europa an. Mit jedem Seitenwechsel eines professionell geführten Bundesligaclubs hin zum reinen Fußballunternehmen werden der Wert und die Attraktivität unseres FCs für Anhänger und finanzstarke Sponsoren gleichermaßen steigen.

Der aktuelle Vorstand leistet doch aber hervorragende Arbeit. Vertraut ihr denen nicht?

Mit der Arbeit des Vorstandes sind wir sehr zufrieden. Es ist in unseren Augen mehr als unwahrscheinlich, dass die aktuell handelnden Personen beim 1. FC Köln morgen einen oder 25 % der Anteile, z.B. an einen unliebsamen Partner wie Diebels Alt verkaufen würden. Es widerspräche zudem sämtlich noch vor kurzem getroffenen Aussagen hinsichtlich der mittleren Zukunft unseres Vereins.

Niemand weiß allerdings, wer in 5 oder 10 Jahren Vorstand sein wird und welche Absichten diese Personen im Anschluss eine Vorstandswahl nach zwei oder drei Jahren verfolgen würden. Wer zu 100 % in Zukunft da sein wird, das sind wir – Du, ich, wir alle: Die Fans und Mitglieder des 1. FC Köln.

Bei der Satzungsanpassung geht es deshalb darum, die Zukunft abzusichern. Gravierende Entscheidungen, wie der Verkauf von Anteilen, haben erheblichen Einfluss auf die Zukunft unseres Vereins und gehören von uns allen gleichermaßen mitgetragen und mitverantwortet.

Profifußball ist ein Geschäft. Findet ihr nicht, dass die Zeit der „Fußballromantik“ vorbei ist?

Ja, Profifußball ist ein Geschäft. Geld spielt eine nicht unerhebliche Rolle und wir möchten die Uhr ganz bestimmt nicht zurückdrehen – früher war eben nicht alles besser und ohnehin würden die teils verklärten alten Zeiten nicht mehr wiederkommen.

Der Fußball im Allgemeinen und die verbliebenen Vereine sollten sich aber nicht weiter von ihrer Basis, den Fans, entfernen.

Hier geht es um Demokratie und Mitbestimmung – Werte, die unsere Gesellschaft prägen und deshalb auch im Fußball, als Spiegelbild der Gesellschaft, nicht verloren gehen dürfen.

Warum ist die Offenlegung der wichtigsten Eckpunkte eines Verkaufs für die Mitglieder bzw. Satzungsänderung so wichtig?

Unterliegt der Verkauf von Anteilen nicht einer gewissen Vertraulichkeit?

Natürlich wünscht ein Käufer häufig, dass die Bedingungen eines Anteilserwerbs nicht im Detail bekannt werden. Ein derartiges Vertraulichkeitsinteresse sollte jedoch in Hinblick auf das Informationsbedürfnis der Mitglieder als den „Eigentümern“ unseres 1. Fußball-Clubs Köln keinen Vorrang genießen.

Es sollte vielmehr selbstverständlich sein, dass die Mitglieder als die „Eigentümer“ unseres Fußball-Clubs (und gemäß Satzung als dem höchsten Organ) bezüglich grundlegender Entscheidungen vollständig über etwaige Konditionen eines Anteilsverkaufs informiert werden. Der erstmalige Einstieg eines Investors ist eine derart grundlegende Entscheidung.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die Mitglieder über ein geplantes Vorhaben möglichst detailliert zu unterrichten und diesen die Entscheidung über einen Anteilsverkauf vorzubehalten.

Wie soll sich der FC ohne Geldgeber ein neues Stadion leisten?

Aktuell trägt unser Verein seine Heimspiele in einem vergleichsweise jungen Fußball-Tempel aus. Sich wegen eines neuen Stadions von einer Einzelperson oder einem Unternehmen abhängig zu machen, erscheint auf der einen Seite wenig nachhaltig. Auf der anderen Seite wäre der Schritt wirtschaftlich risikobehaftet – schaut man auf die bewegte und nicht immer erfolgreiche Vereinshistorie der letzten 25 Jahre zurück.

Vor allem anderen: Ein solches Unternehmen ist nicht nur auf Basis eines Anteilsverkaufs möglich. Ein Investor kann sich an der Finanzierung eines Stadions beteiligen, ohne unmittelbar Anteile unseres Fußball-Clubs zu erwerben; eine attraktive Stadionarchitektur unterstützt den Verein, neue Dimensionen im Naming Right zu erlangen… Sollte es also zu einem Stadionkauf oder -neubau kommen, stünden diverse Wege der Finanzierung bereit.

Soll der FC „basisdemokratisch“ geführt werden? Oder soll man dem Vorstand nicht besser den erforderlichen Handlungsspielraum belassen?

Nein – das sehen wir 100% genauso. Der Begriff „Basisdemokratie“ suggeriert das fortwährende Eingreifen in operative Geschäftsabläufe. Die Mitglieder dürfen keinesfalls in das „operative Tagesgeschäft“ eingreifen oder der Führung von Verein und Club den nötigen „Handlungsspielraum“ nehmen.

ABER: Der erstmalige Verkauf von Anteilen unseres Vereins wäre in unserer bald über 70-jährigen Vereinshistorie in keinem Fall ein „Tagesgeschäft“.

Unser Vorschlag zur Satzungsänderung kommt nur dann zum Tragen, wenn der Vorstand einen bestimmten Investor will und die Mitglieder nicht. In diesem Fall hätten die Mitglieder das letzte Wort. Dies ist richtig da der Verein eben den Mitgliedern gehört und nur darum geht es.

Es geht also weder um die Einschränkung von Handlungsspielräumen, welche unser FC dieser Tage aufgrund der guten Arbeit ohnehin nicht bedarf, noch um den Eingriff in das „operative Tagesgeschäft“, da der Verkauf von Anteilen per se nicht als Alltagsgeschäft betrachtet werden kann.

Verschreckt der Weg über die Mitglieder und Gremien nicht potentielle Investoren?

Mit Investoren in Form von Einzelpersonen wie z.B. Klaus-Michael Kühne oder Hasan Ismaik brächten vergleichsweise viele Nachteile mit sich und wohl am ehesten vorstellbar ist für uns als ein „strategischer Partner“, der naturgemäß strategisch und partnerschaftlich handelt.

Jeder seriöse und strategisch handelnde Investor würde dementsprechend die Einbindung oder gar klare Zustimmung der Mitglieder als Grundvoraussetzung eines Engagements betrachten.

Das Modell einer ganzheitlichen Einstiegsstrategie haben z.B. Daimler und der VfB Stuttgart seit dem letzten Jahr vorgemacht bzw. in diesem Jahr umgesetzt. Gezielt informieren und für den Einstieg (bzw. im Stuttgarter Fall auch für das Ausgliedern) werben, um gemeinsam – Investor, Entscheidungsträger und Mitglieder – an einem Strang ziehen zu lassen.

Die vorgesehene Öffentlichkeit stärkt die Verhandlungsposition des Vereins mit Investoren: Unseriöse Investoren werden dadurch faktisch von vorneherein ausgeschlossen; überzogene Forderungen eines Investors sind nicht durchzusetzen, da dies den Deal in der Öffentlichkeit gefährden würde.

So würde der Weg für einen seriösen Partner und Investor zu angemessenen Konditionen geebnet während die Mitglieder einem weniger strategisch ausgerichteten Anteilsverkauf Dank der Satzungsänderung widersprechen können.

Verzögert die Mitgliedereinbindung nicht viel zu sehr den Entscheidungsprozess über einen Anteilsverkauf?

Wir teilen die Bedenken nicht, dass das Einberufen einer Mitgliederversammlung zu einer unvertretbaren Verzögerung führen würde. Vielmehr handelt es sich dem Anteilsverkauf um eine Maßnahme, welche kalkulierbare Einschränkungen und potentielle Nachteile mit sich bringen kann. Der erste Anteilsverkauf unseres Vereins wird gut überlegt sein sollte und darf nicht „übers Knie gebrochen“ werden.

Das Einberufen einer Mitgliederversammlung mit einer Vorlaufzeit von ca. zwei Monaten ist daher angemessen – so wie auch z.B. bei allen vergleichbaren Grundlagenentscheidungen oder Kapitalmaßnahmen öffentlich notierter Aktiengesellschaften. Sofern das Geld tatsächlich für eine langfristige Investition, wie z.B. in die Infrastrukturen des Vereins gebraucht würde, bestünde kein Zeitdruck. Derartige Vorhaben sind ohnehin langwierig und folglich wird ein potentiell erforderlicher Mitgliederbeschluss keine Verzögerung ausmachen

Es läuft doch gut beim FC: Wieso bringt ihr Unruhe in den Verein?

Die Satzungsänderung bewirkt, dass eine so grundlegende Entscheidung über den ersten Anteilsverkauf in der Geschichte des 1. FC Köln von einer breiten Mitgliederschaft getragen wird und dadurch eine mögliche Spaltung des Vereins vermieden wird. Eine solche kontrovers diskutierte Entscheidung sollte nicht durch einen Kreis von lediglich sieben Personen entschieden werden.

Unser Antrag stellt keinesfalls ein Misstrauensvotum gegenüber dem aktuellen Präsidium dar. Nichts liegt uns ferner als dem FC in irgendeiner Form zu schaden.

Ganz bewusst wurde der Antrag daher in der ruhigsten Phase der Saison – der Sommerpause – eingebracht, um den Saisonendspurt der vergangen Saison, welche uns so wundervoll zurück nach Europa führte, nicht zu gefährden.

Die Unruhe wurde leider vielmehr dadurch ausgelöst, dass der Antrag von Beginn an als Misstrauensvotum eingeordnet wurde. Das Gegenteil ist aber der Fall und wir haben fortlaufend – leider vergeblich – ein gemeinsames Gespräch gesucht und angeboten.

Zeitgleich mit der Antragsstellung wurden sämtliche vom Antrag betroffenen Gremien des 1. FC Köln informiert, um frühzeitig eine größtmögliche Transparenz über das Anliegen im Sinne einer starken Mitgliederschaft zu erlangen.

Es gibt doch nur Schwarz oder Weiß – ohne Investor auf Asche oder mit Investor im Europapokal?

Am Beispiel der Bundesliga festgemacht, ist es einfach falsch zu behaupten es gäbe einen Automatismus á la: „Investor = sportlicher Erfolg“ oder „ohne Anteilsverkäufe ab auf den Aschenplatz“.

Den ergänzenden Worten unseres Vizepräsidenten Ritterbach von 2012 ist nichts hinzuzufügen. Der Einstieg eines Investors ist eben nicht zwangsläufig mit dem größtmöglichen Erfolg verbunden. Ein jeder Investor hat, wie es Präsident Spinner im gleichen Austausch richtig zusammenfasste, gewisse Renditeerwartungen zu befriedigen. Diese stehen in der Regel den Interessen eines Vereins entgegen, welcher eben nicht primär für monetäre Werte eintritt.

Die letzte Saison hat doch bewiesen: Ein solides Management, eine kompetente sportliche Leitung, verbunden mit ein wenig Glück und Geduld können dazu gereichen, ebensolche Festtage wie in London feiern zu dürfen. Verbunden mit einem etwas besseren Saisonstart und etwas weniger Verletzungspech, können sich auch solche Spiele sogar erfolgreich gestalten lassen. Und selbst aus der vermeintlichen Niederlage erwuchs in London die wahre Größe unseres Vereins, welche eben nicht erfolgsabhängig ist.

Deshalb: Die Entscheidung über einen Investoreneinstieg muss also mit größter Sorgfalt geprüft und getroffen werden. Jedes Mitglied unseres Vereins sollte hierzu seine Stimme einbringen dürfen.

Bei der Rechtsform der KGaA hat ein Investor, solange unter 25 Prozent, doch zu wenig Einfluss, als dass ein Anteilsverkauf zu schwerwiegend wäre?

Das ist richtig und falsch zugleich: Eine Beteiligung unterhalb 25% mag per se weniger schwerwiegend sein, ist jedoch genauso häufig mit Nebenabreden verbunden, welche eine Einflussnahme über das geltende Recht hinaus ausweiten können (z.B. Mitbestimmung bei der Besetzung wesentlicher Positionen in der KGaA, Exklusivität von Sponsorenrechten, etc.).

Das Aktienrecht kennt zudem bei den Anteilsrechten verschiedene Schwellen, auch unterhalb von 25% (z.B. für das Recht des Anteilseigners auf Ausschüttungen s.u., Sonderprüfungen, „actio pro socio“-Klagen, etc.). Bereits durch die Ausgabe diverser kleinerer Beteiligungen können diese Schwellenwerte erreicht werden.

Letztlich nicht zu vernachlässigen ist auch die faktische Einflussnahme eines wohlmöglichen Investors wenn Geld & Kapital auch ohne vertragliche Rechte stets einen erheblichen faktischen Einfluss verschaffen (z.B. HSV und Kühne bzw. vormals Hoffenheim und Hopp).

Last but not least: Ein Exit aus der Beteiligung ist für den Verein schwer umsetzbar bzw. ist in Realität nahezu ausgeschlossen, weil man nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um einen Investor „rauszukaufen“ und außerdem auf seine Zustimmung angewiesen ist. Es gilt also wie im Leben: Drum prüfe wer sich ewig bindet!

Die gesamten FAQs befinden sich derzeit noch in Überarbeitung und sind daher in weiten Teilen noch auf einem Stand von September 2017.